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Musterfeststellungsklage

Das Klageregister in der Musterfeststellungsklage

Im Zuge der Ermöglichung einer Musterfeststellungsklage ab 01. November 2018 wurde auch das sogenannte Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Hier können sich geschädigte Verbraucher einer neuen Art Sammelklage gegen Unternehmen anschließen. Geführt werden die Verfahren jedoch nicht von den Verbrauchern, sondern stellvertretend von einer qualifizierten Stelle – etwa einem Verbraucherschutzverband. Der Eintrag ins Klageregister ist für jeden Verbraucher möglich und zudem kostenfrei, bringt aber auch einige Folgen und Einschränkungen mit sich, die wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten.

Was ist das Klageregister?

Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz dient der Erfassung einer größeren Zahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern, die im Zuge einer Musterfeststellungsklage ihre Ansprüche gegen ein Unternehmen geltend machen möchten. Statt wie bisher muss seit 01. November 2018 nicht mehr jeder Geschädigte einzeln klagen, sondern ein Verband oder Verein kann eine Sammelklage erheben. Das neue Rechtsmittel ist Folge des sogenannten Dieselskandals und zudem Maßnahme der neuen europäischen Richtlinien für zeitgemäßen Verbraucherschutz. Das Klageregister selbst dient der Verbindung individueller Ansprüche mit der Klage des jeweiligen Verbandes.

Die Vorteile vom Eintrag ins Klageregister

Die größten Vorteile des neuen Verfahrens betreffen sowohl den Aufwand als auch das Risiko. Da nur der qualifizierte Verband ein Prozesskostenrisiko trägt und tatsächliche Kosten nicht umlegen darf, bleiben der Eintrag ins Klageregister und auch das Verfahren selbst für den Verbraucher kostenfrei.

Info: Kosten in Form von Gerichtskosten und Anwaltskosten entstehen nur den klagenden Verbänden. Diese Kosten werden aber nicht auf die Beteiligten abgewälzt oder umgelegt.

Sollte das Verfahren in einem Vergleich enden, profitieren alle mit Eintragung im Klageregister direkt von den vereinbarten Vergleichszahlungen. Optional können Sie aber auch noch individuell gegen das Unternehmen vorgehen. In einem eigenständigen Verfahren können Sie sich dann auf den Schuldbeweis aus der Musterfeststellungsklage beziehen, denn das daraus ergehende Urteil ist für anschließende Verfahren von Personen aus dem Klageregister deutschlandweit für alle Gerichte verbindlich.

Ein weiterer Vorteil einer Klageregister Eintragung ist die sofortige Hemmung einer Verjährung des zugeordneten Schadensfalls. Sobald Sie im Klageregister stehen, wird die Verjährung unterbrochen, so dass Sie mehr Zeit haben, sich gegebenenfalls auf eine individuelle Klage auf Schadenersatz vorzubereiten.

Die Nachteile vom Eintrag ins Klageregister

In den meisten Fällen hat der Eintrag ins Klageregister keine wirklichen Nachteile, denn Sie können unabhängig vom Ausgang anschließend immer noch einzeln klagen, um Schadensersatzansprüche oder ähnliches geltend zu machen. Allerdings können Sie dies nicht tun, solange Sie Beteiligter der jeweiligen Sammelklage sind. Auch ein bereits laufendes Einzelverfahren ruht während der Musterfeststellungsklage – sofern Sie mit im Klageregister stehen.

Zudem sollten Sie wissen, dass ein Eintrag ins Klageregister nicht die Verjährung hemmt, wenn Ihr Schadensfall gar nicht zur Sache passt. In Zukunft dürfte es einige Verfahren geben, bei denen Sie vielleicht nicht sofort wissen, ob Ihr konkreter Fall überhaupt passt. Wir raten daher, diesen Punkt vorab durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Kanzlei zu klären. In den meisten Fällen zahlt diese Beratung auch die Rechtsschutzversicherung.

Info: Es lohnt sich, mit seiner Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten frühzeitig zu klären! Denn übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliche Beratung im Vorfeld einer Anmeldung zur Musterfeststellungsklage, sollte man sie unbedingt in Anspruch nehmen.

Zuletzt sei erwähnt, dass eine Musterfeststellungsklage vermutlich sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, da das Urteil so wichtig für alle Folgeverfahren ist. Im Einzelfall kann es daher sein, dass eine vom Klageregister unabhängige Einzelklage schneller Erfolg hat. Allerdings tragen Sie dann auch das Prozesskostenrisiko wieder allein. Falls Sie Unternehmer sind, müssen Sie dies allerdings sowieso tun, denn ein Eintrag ins Klageregister ist nur für Verbraucher möglich. Es empfiehlt sich aber auch für Unternehmer, ein Urteil in einer Musterfeststellungsklage zur gleichen Sache abzuwarten, da dieses sicher eine große Strahlkraft auf ähnliche Verfahren hat.

Eintragung Klageregister: Diese Folgen hat es

Vergleich

Wenn Sie Beteiligter im Klageregister bleiben, wenn es zum Verfahren kommt, haben Sie unabhängig vom Verlauf oder Ausgang keine Kosten oder negative Folgen zu fürchten. Der klageführende Verband übernimmt buchstäblich die ganze Arbeit. Erst am Ende des Verfahrens wird Ihre Beteiligung wichtig. Sollte das Verfahren mit einem Vergleich enden, haben Sie sofort Anspruch auf Ihren Anteil, sofern Ihr Name mit im Klageregister beim Bundesamt für Justiz steht. Stimmen mindestens 70 Prozent der Beteiligten für den ausgehandelten Vergleich, so gibt es direkt Schadenersatz und es ist kein weiteres Verfahren nötig.

Feststellungsurteil

Kommt es hingegen zu einem Urteilsspruch des Gerichts, so endet damit das Verfahren. Sie müssen dann individuell Klage auf Schadenersatzleistungen erheben. Das Urteil im Musterfeststellungsprozess ist allerdings bindend für alle Gerichte. Es dürfte also in den meisten Fällen nur noch um die Höhe der Schadenersatzzahlung gehen und nicht mehr um die eigentliche Schuldfrage. Es ist zu erwarten, dass im Verfahren unterlegene Unternehmen den einzelnen Verbrauchern oft Vergleichszahlungen anbieten, um Prozesskosten zu sparen. Die Unternehmen wissen schließlich, dass Sie dank des übergeordneten Urteils auch die Folgeverfahren verlieren dürften.

Was passiert, wenn die Klage abgewiesen wird?

Weist das zuständige Oberlandesgericht die Klage ab oder endet das Verfahren zugunsten des Unternehmens, dann müssen Sie auch bei Klageregister Eintragung keine Konsequenzen fürchten. Es ist dann allerdings sehr schwer, noch individuell gegen das Unternehmen vorzugehen. Das gilt vor allem, wenn ein Urteil im Musterfeststellungsverfahren ergangen ist, denn dieses ist für Gerichte verbindlich – auch wenn es zuungunsten der Verbraucher lautet. 

Eintragung Klageregister: Kosten und Stichtage

Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz erfolgt gebührenfrei und schnell über das Portal des Bundesamtes. Hier finden Sie auch alle initiierten Musterfeststellungsverfahren sowie die wichtigsten Termine dazu. Eine Eintragung in ein Klageregister kann bis spätestens zum Tag vor Beginn des ersten Verfahrenstermins erfolgen. Wenn Sie sich wieder austragen möchten, muss dies vor Ablauf des ersten Tages der mündlichen Verhandlung in erster Instanz erfolgen. Danach sind Sie zwingend Beteiligter und können zum Beispiel nicht mehr individuell in der gleichen Sache klagen.

Achtung! Melden Sie Schadensersatzansprüche für ein Musterfeststellungsklage-Verfahren an, können Sie in der gleichen Sache nicht parallel gegen das Unternehmen Klage auf Schadensersatz erheben.  Das gilt, solange Sie sich vom Musterfeststellungsklage-Verfahren nicht wieder abmeldet haben oder bis ein Urteil gefällt wurde. Erst wenn ein Urteil gefällt wurde oder Sie sich rechtzeitig vom Verfahren abmelden, ist eine Einzelklage wieder möglich.